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Impressum I AGB

Impressum:

Stratos & Sohn Immobilien

inh. Ioannis Tsekouras
Ab 01.12.2023

Hohe Bleichen 12
20354 Hamburg

Telefon: +49 (0) 40 76900 569
Telefax: +49 (0) 40 79600 570
E-Mail: info@stratos-sohn.de

Umsatzsteueridentifikationsnummer: 41/252/01127

Zuständige Aufsichtsbehörde: Bezirksamt Altona - Fachamt für Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt,
Jessestraße 1, 22767 Hamburg

Online-Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO und § 36 VSBG:
Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir nicht verpflichtet und grundsätzlich nicht bereit.

 


Allgemeine Geschäftsbedingungen

1.) Mit einem Verkaufs- oder Vermietungsangebot bieten wir Ihnen das bezeichnete Objekt an und zugleich unsere Dienste als Immobilienkaufleute. Bei aller Sorgfalt können wir keine Gewähr dafür übernehmen, dass alle Angebotsangaben, die uns vom Verkäufer oder Vermieter genannt werden, richtig und vollständig sind. Irrtum bleibt daher vorbehalten. Für die Verfügbarkeit des Objektes im Augenblick des Zugangs dieser Offerte können wir keine Garantie übernehmen. Ein Zwischenverkauf bleibt stets vorbehalten. 


2.) Der Inhalt unserer Exposés ist vertraulich. Sie dürfen daher weder das Angebot noch Einzelheiten daraus ohne unsere schriftliche Einwilligung an Dritte weitergeben. Anderenfalls haften Sie für den uns entstanden Schaden bis zur Höhe der uns dadurch möglicherweise entgangenen Courtage. 


3.) Ein Maklervertrag kommt zustande, wenn Sie direkt oder über Dritte von diesem Angebot Gebrauch machen. und ggf. für Objektbesichtigungen und Kaufverhandlungen unsere Dienste in Anspruch nehmen. Mit Abschluss eines notariellen Kaufvertrages ist die Courtage verdient und fällig. Bei Gewerbeimmobilien gilt weiterhin Punkt 5 der AGBs. Anspruch auf die Courtage erheben wir des Weiteren, wenn der Ursprung des Kaufes oder Vermietung bei uns liegt (Kausalität). Die Höhe der Courtage richtet sich nach Standort des Objekts sowie der aktuellen Gesetzeslage zum Zeitpunkt der Kaufvertragsunterzeichnung. 


4.) Mit dem Maklervertrag gehen beide Vertragsparteien bestimmte Rechte & Pflichten gegenüber des jeweils anderen ein. 

 a. Der Makler hat die Pflicht ein qualifiziertes Exposee zu erstellen und das Objekt an potentielle Interessenten zu vermitteln, um somit einen Nachfolger oder einen neuen Mieter für das Auftragsobjekt zu vermitteln. Weiterhin hat er die Pflicht, ein regelmäßiges Protokoll zu erstellen, um die Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber vollständig und mit bestem Wissen und Gewissen zu erfüllen. i. Sollte der Makler seine Pflicht verletzen so hat der Auftraggeber das Recht auf ein sofortiges Sonderkündigungsrecht. 

b. Der Auftraggeber hat die Pflicht Interessenten, die sich bei Ihm direkt melden, an den Makler sofort zu verweisen. Er verpflichtet, sich weiterhin keine Handlungen, hinterrücks des Maklers vorzunehmen, keine Kauf - & / Mietverträge ohne Wissen des Maklers abzuschließen, keine Maklerdienste dritter in Bezug auf das Auftragsobjekt in Anspruch zu nehmen, dem Makler vollen Handlungsspielraum, die dienlich der Vermarktung zwecke sind, einzureichen. i. Sollte der Auftraggeber seine Pflicht verletzen, so hat der Makler das Recht, eine Vertragsstrafe in Höhe der vollen Provision zu erheben.  


5.) Bei Vermietung von Wohnraum Gilt das Bestellerprinzip., Der Auftraggeber ist verpflichtet mit Unterzeichnung des Maklerauftrages/Vertrags die Provision entsprechend zu entrichten. Die Courtage beträgt i.d.R. 3,56 Nettomonatsmieten. Die Courtage ist zahlbar gem. der aktuellen Gesetzlage und mit dem Mietvertragsabschluss verdient und fällig. Die jeweilige Courtage steht uns in voller Höhe auch dann zu, wenn wir an dem Vertragsabschluss nur indirekt beteiligt waren bzw. ein Kauf- und/oder Mietvertrag zu anderen als den ursprünglich vereinbarten Bedingungen abgeschlossen wird. Die Courtage an uns ist auch dann fällig, wenn der Verkauf oder die Vermietung des Objekts nach Ablauf unseres Maklerauftrags zustande kommt, jedoch ursächlich auf unseren Informationen oder unserem früheren Mitwirken beruht (Kausalität). 


6.) Bei Vermietung von Gewerbeflächen beträgt die Courtage 3,56 Bruttomonatsmieten. Die Courtage ist zahlbar durch den dann im Kaufvertrag genannten Vertragspartner, wenn nicht explizit anders schriftlich vereinbart, und ist mit dem Kauf- sowie Mietvertragsabschluss verdient und fällig. Bei Abstandszahlungen kann eine zusätzlich eine Courtage von 5% der Abstandsforderung erhoben, hierbei gilt das Exposé sowie der Maklerauftrag. Die jeweilige Courtage steht uns in voller Höhe auch dann zu, wenn wir an dem Vertragsabschluss nur indirekt beteiligt waren bzw. einen Kauf- und/oder Mietvertrag zu anderen als den ursprünglich vereinbarten Bedingungen abgeschlossen werden. Die Courtage an uns ist auch dann fällig, wenn der Verkauf oder die Vermietung des Objektes nach Ablauf unseres Maklerauftrags zustande kommt, - sollte der Verkauf / die Anmietung ursächlich auf unseren Informationen, oder unserem früheren Mitwirken beruhen, oder ein Interessent akzeptiert werden, der während des gültigen Maklervertrages außerhalb der Vermittlung von Stratos & Sohn Immobilien kommt. 


7.) Besichtigungstermine sind einzuhalten, können diese aus beliebigen Gründen nicht eingehalten werden, so sind diese spätestens 2 Std. vor der Besichtigung abzusagen. Sollte ein Besichtigungstermin, ohne Absage nicht eingehalten werden, so ist der Interessent verpflichtet die An- und Abfahrtskosten mit einer Pauschale von 10 € zu tragen. 


8.) Beide Unterzeichnete Parteien wird ein Widerrufsrecht lt. § 355 BGB von 14 Tagen eingeräumt. Sollte der Auftraggeber gebrauch vom Widerrufsrecht machen, muss dieser die bis dorthin entstandene Leistungen tragen. Der Auftraggeber ist verpflichtet die von uns an ihn gesandte Belehrung zu unterzeichnen und uns diese zurück zu senden. Leistungen an den Auftragsnehmer, werden erst nach Erhalt der Unterzeichneten Widerrufsbelehrung geleistet. Geleistete Zahlungen werden abzüglich einer Bearbeitungsgebühr von 100 € i. d. selben Währung zurückgezahlt. 


9.) Sonstiges: 

a) Tritt einer der beiden Vertragsparteien nach Unterzeichnung des Kaufvorvertrages / Hauptvertrages zurück, so muss die zurücktretende Partei eine Vertragsstrafe zahlen. Die Bedingungen und Höhe der Vertragsstrafe wird im Vorund Hauptvertrag unter §11 Punkt 5 genannt. 

b. Bei Gewerbekunden gilt außerdem: 

Alle Interessenten werden mit größter Sorgfalt von uns geprüft und selektiert. Erst bei vollständigem Potenzial, werden die Interessenten dem Verkäufer und dem Objekt vorgestellt. Ist der Auftraggeber des Objekts nicht gewillt die Vermarktung vollständig zu unterstützen welches zum Erschweren der Vermarktung unzumutbar macht oder zufolge des Auslaufes des Vertrages ohne Vermittlung hat, So muss der Verkäufer bei Beendigung eine Ersatzleistung in Rahmen der Vermarktungszeit leisten. Hierbei wird die Schadenersatzzahlung mit 299€/ Netto mtl. Bemessen. 

Als Beispiele hierfür gelten: i. Das grundlose ablehnen von Interessenten trotz Solvenz / Konzept / Etc. ii. Das grundlose nicht erscheinen zu Terminen. 

10.) Wir handeln im Sinne der aktuellen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). 

Als Datenschutzbeauftragter ist Inh. Herr Tsekouras zuständig. 


Stand: 10/2023

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